Stiftung Irene benötigt Spenden
Menschen mit Autismus haben es schwer, einen Platz in der Gesellschaft zu finden, ebenso wie andere Menschen mit Behinderungen. Die Unterzeichnung der UN-Menschenrechtscharta durch die Bundesregierung, im März 2009 ratifiziert, besagt, dass niemand benachteiligt oder diskriminiert werden darf. Das beinhaltet das Recht auf umfassende Teilhabe am Leben der Gesellschaft und ermöglicht es, eigenverantwortlich den Alltag zu gestalten, auch wenn dafür oftmals ein sehr großer Hilfebedarf benötigt wird.
Dieser Unterstützung für Menschen mit Autismus ist die Stiftung Irene entsprechend ihres Satzungszwecks verpflichtet. Um dauerhaft zu helfen, ist sie auch weiterhin auf Spenden angewiesen. Die Stiftung ist gemeinnützig und stellt über Zuwendungen Spendenbescheinigungen aus.
Spenden oder Zustiften?
Jede Spende und laufende Erträge müssen zeitnah für Projekte und Unterstützungsmaßnahmen der Stiftung Irene eingesetzt werden. Sie leisten kurzfristig wichtige Hilfe.
Eine Zustiftung wirkt dagegen nachhaltig. Sie fließt in den Vermögensstock der Stiftung Irene und kann so die jährlichen Zinserträge erhöhen, die dann für die aktuelle Arbeit eingesetzt werden können. Größere Projekte können so langfristig in Angriff genommen werden. Eine Zustiftung lohnt sich auch steuerlich für die Stifterinnen und Stifter, da alle zehn Jahre bis zu 20 Prozent eines Jahreseinkommens abgesetzt werden können.
Bankverbindung der Stiftung Irene
Warburg Bank, Hamburg
Konto Nr.: 1000 291 285
BLZ: 201 201 00
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